Schülerrat

Der Schülerrat wird im ersten Semester der ersten Klasse gebildet. Er besteht aus je einem Klassensprecher und einer Stellvertretung pro Klasse. Diese werden zu Semesterbeginn von der Klasse demokratisch gewählt. Geleitet und protokolliert werden die Sitzungen von den Schülerinnen und Schülern selbst. Für die Beratung und Betreuung sind eine Lehrperson und die Schulsozialarbeit zuständig.

Zum Aufgabenbereich des Schülerrates gehört der Betrieb des Pausenkiosks, die Organisation von schulhausinternen Veranstaltungen für die Schülerschaft, die Verwaltung der Spielkiste und Unterstützung für den geregelten Schulbetrieb. Bei Anliegen der Schülerschaft können auch Anträge an die Lehrerschaft gestellt werden. Der Schülerrat trifft sich in der Regel etwa alle drei Wochen zu einer Sitzung.

Pausenkiosk

In der grossen Pause betreibt der Schülerrat den Pausenkiosk im Pausenunterstand hinter dem Schulhaus. Das Angebot wird durch den Schülerrat festgelegt. Angeboten werden beispielsweise Pausenbrötchen. Der Gewinn aus dem Verkauf steht dem Schülerrat zur Verfügung, um Aktivitäten finanzieren zu können.